Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitscheck
Innerhalb der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sind Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten vorgesehen. Hierbei werden Vorsorgeprogramme für Neugeborene und Kinder, Jugendliche, Frauen und Männer unterschieden. Ziel ist die frühzeitige Erkennung häufiger Krankheiten. Die von den Kassen üblicherweise vorgesehenen Vorsorgeprogramme stellen aus medizinischer Sicht allerdings nur ein grobes Basisprogramm für die häufigen Volkskrankheiten dar, so dass oftmals darüber hinausgehende Diagnoseverfahren sinnvoll sind. Folgende Vorsorgeuntersuchungen werden in unserer Praxis angeboten:
Übersicht
Gesundheitsvorsorgeuntersuchung
Ab dem 35. Lebensjahr führen wir zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse einen Gesundheits-Check in einem Abstand von 2 Jahren durch.
Inhalt
Hierbei erfolgt neben einer standardisierten Labordiagnostik eine körperliche Untersuchung mit Blutdruckmessung. Unter Berücksichtigung der Angaben über familiäre und eigene Erkrankungen können Aussagen über das Risiko des Auftretens von Erkrankungen getroffen werden.
Allgemeine Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen werden von den gesetzlichen Kassen ab dem 35. Lebensjahr übernommen und empfohlen.
- Intervall:
- Alle 2 Jahre
- Leistungen:
- Befragung zu Beschwerden und Risiken,
- körperliche Untersuchung,
- Bestimmung von Blutzucker und Cholesterin
- Urinuntersuchung
Kosten
Die Gesundheitsvorsorgeuntersuchung selbst ist eine Leistung der gesetzlichen Kassen.
Kosten für weitere (durchaus sinnvolle) Laboruntersuchungen sowie technische Leistungen wie z.B. EKG und Ultraschalluntersuchung werden ausdrücklich von Ihrer Krankenkasse im Rahmen der Gesundheitsvorsorgeuntersuchung nicht übernommen.
Diese Leistungen müssen dann als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) selbst getragen werden.
Die Privatversicherungen erstatten die Kosten für die Gesundheitsuntersuchung nach der Gebührenordnung für Ärzte. Hier wird das Intervall unterschiedlich gesehen. die meisten Versicherer akzeptieren eine jährliche Untersuchung.
Erweiterte Gesundheitsuntersuchungen
Erweiterte Gesundheitsuntersuchungen überschreiten das vom Gesetzgeber vorgegebene Maß des „Medizinisch Notwendigen und Ausreichenden“. Die in dieser Definition enthaltenen Leistungen könne Sie unter den Punkten Gesundheitsvorsorgeuntersuchung Krebsvorsorgeuntersuchung und Hautkrebsscreening erfahren. Zusätzliche Untersuchungen erhöhen die Sicherheit, krankhafte Prozesse im Körper frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können.
Möglichkeiten
Es ist unmöglich und unsinnig, in kurzen Intervallen ALLES untersuchen zu lassen.
Wir halten in einigen Aspekten zusätzliche Vorsorgemaßnahmen allerdings für sinnvoll:
Der Abstand zwischen den vorgesehenen Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen erscheint uns mit 2 Jahren relativ lang. Hier sollte sinnvoller Weise jährlich eine Vorsorgeuntersuchung stattfinden.
Mit Hilfe einiger weniger zusätzlich erhobener Laborparameter lässt sich ein guter Eindruck über die Funktion wichtiger innerer Organe gewinnen (z.B. Leber, Bauchspeicheldrüse, Nieren).
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen sind z.B. zur Beurteilung der Blutgefäße sinnvoll (z.B. Untersuchung der Halsschlagadern) aber auch zur Beurteilung der meisten inneren Organe. Weitere sinnvolle Leistungen beinhalten die Lungenfunktionsprüfung, die EKG-Diagnostik u.v.m.
Sprechen Sie uns bei der Vorbesprechung der Vorsorgeuntersuchungen einfach an!
Krebsvorsorgeuntersuchung
Ab dem 45. Lebensjahr führen wir zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse bei Männern eine Krebs-Vorsorgeuntersuchung durch. Diese zielt auf die frühzeitige Erfassung von Veränderungen, die auf Krebserkrankungen der Prostata und des Genitales sowie des Enddarmes und der Haut schließen lassen.
Inhalt der Untersuchung
Hierbei erfolgt – nach zielgerichteter Befragung – die Untersuchung des Enddarmes und der Prostata durch Austastung. Die Hautoberfläche wird orientierend untersucht und Stuhltests zur Untersuchung auf Blutbeimengungen zum Stuhl werden ausgewertet.
Krebsvorsorgeuntersuchungen für Männer werden von den gesetzlichen Kassen ab dem 45. Lebensjahr übernommen und empfohlen.
Intervall: jährlich
Kosten
Die Krebsvorsorgeuntersuchung selbst ist eine Leistung der gesetzlichen Kassen.
Kosten für weitere (durchaus sinnvolle) Laboruntersuchungen sowie technische Leistungen wie z.B. Ultraschalluntersuchung werden ausdrücklich von Ihrer Krankenkasse im Rahmen der Krebsvorsorgeuntersuchung nicht übernommen.
Diese Leistungen müssen dann als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) selbst getragen werden.
Die Privatversicherungen erstatten die Kosten für die Krebsvorsorge nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Hautkrebsscreening
Hautkrebs ist die weltweit am häufigsten auftretende Krebserkrankung. Etwa jeder Achte erkrankt hierzulande bis zum Alter von 75 Jahren an einem Hautkrebs. Die Tendenzz ist steigend – in Deutschland und auch weltweit. Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening“.
Inhalt
Die komplette Hautoberfläche sowie die sichtbaren Schleimhäute werden sorgfältig inspiziert und auf auffällige Veränderungen abgesucht.
Sollten hierbei verdächtige Bereiche gefunden werden, erfolgt die Vorstellung bei einem Hautarzt, der ein erneutes Screening durchführt und ggf. weitere Schritte einleitet.
Kosten
Das Screening selbst ist eine Leistung der gesetzlichen Kassen.
Führerscheinuntersuchungen
Sowohl Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) als auch Untersuchungen nach Entzug der Fahrerlaubnis werden in unserer Praxis durchgeführt.
Inhalte
- Untersuchung nach FeV
- Es findet eine gründliche Befragung über die Vorgeschichte statt, eine körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung, EKG und Urinuntersuchung. Eine Blutuntersuchung kann bei besonderen Auffälligkeiten zusätzlich durchgeführt werden.
- Untersuchung nach Führerscheinentzug (zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis)
- Zusätzlich führen wir alle Untersuchungen durch, die der Bescheinigung der Abstinenz bei Verlust der Fahrbescheinigung im Rahmen von Alkohol- oder Drogendelikten dienen.
Kosten
Die Kosten für die vorgenannten Untersuchungen sind keine Kassenleistung und werden von uns nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt.
Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
Das Sporttauchen wird von immer mehr Menschen als Sportart entdeckt. Auf Grund der besonderen Bedingungen und Anforderungen unter Wasser werden regelmäßige Untersuchungen auf Tauchtauglichkeit empfohlen oder sogar vorgeschrieben.
Intervalle und Umfang
Unter 18 Jahren sollte die Tauchtauglichkeitsuntersuchung jährlich durchgeführt werden. Zwischen dem 18. und 39. Lebensjahr wird ein 2-jähriger Abstand empfohlen. Ab dem 40. Lebensjahr sollte eine jährliche Untersuchung stattfinden.
Neben einer körperlichen Untersuchung – inklusive Spiegelung der Gehörgänge und Trommelfelle – wird ein Ruhe-EKG und eine Lungenfunktionsprüfung durchgeführt. Die Krankenvorgeschichte wird erhoben und hinsichtlich des Tauchvorhabens bewertet.
Ab dem 40. Lebensjahr wird zusätzlich ein Belastungs-EKG (Ergometrie) durchgeführt.
Hinsichtlich der oft exotischen Tauchziele sollte darüber hinaus an eine frühzeitige reisemedizinische Beratung gedacht werden.
Kosten
Die Kosten werden nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet.
Bei 18 – 39-jährigen belaufen sich die Kosten auf 99,84 €, ab 40 Jahre auf 132,96 €.
Die Untersuchung wird auf einem Tauchtauglichkeitsformular bescheinigt, welches an den entsprechenden Tauchbasen vorzulegen ist.